Die gestiegene Anzahl der COVID19-Fälle führt dazu, dass die bekannten Gesundheitserklärungen nach den Herbstferien zu erneuern sind.
die Corona-Verordnung Schule sieht einen Ausschluss solcher Schülerinnen und Schüler von der Teilnahme am Schulbetrieb vor, die:
- Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem Kontakt mit einer infizierten Person noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder
- die typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirusaufweisen.Solche Symptome sind
- Fieber ab 38°C,
- trockener Husten(nicht durch chronische Erkrankung verursacht, wie z. B. Asthma),
- Störung des Geschmacks-oder Geruchssinns(nicht als Begleitsymptom einesSchnupfens).
Die komplette Gesundheitserklärung können Sie hier herunterladen und ausdrucken.Bitte am ersten Schultag nach den Herbstferien unterschrieben zur Schule mitnehmen.
Sollten Sie keinen Drucker zu Hause haben, dann können Sie das Formular natürlich auch bei uns im Sekretariat abholen.
Den kompletten Brief der Landesregierung finden Sie hier .
Aktuelle Informationen bezüglich COVID19 finden Sie auf den Seiten des Kultusministeriums.